Rostock. Es sollte ein nettes Geschenk zum Stadtgeburtstag sein – an alle neuen Erdbürger Rostocks. Doch das Kuscheltier „Greifi“ wird nun zum Fall für die Gesundheitsschützer des Landes: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) hat der Hansestadt mit sofortiger Wirkung untersagt, die Plüschtiere zu verteilen – schon gar nicht an Kinder.
Der Grund: Dem Stoff-Greifen fehlt die so genannte CE-Kennzeichung. Doch die ist für Spielwaren in Europa zwingend vorgeschrieben und soll garantieren, dass Spielzeug keine giftigen Stoffe enthält. Das Lagus hat zwei „Greifis“ am Mittwoch sichergestellt – und lässt diese nun in einem Fachlabor in Nordrhein-Westfalen auf Schadstoffe und Gifte untersuchen.
800-Jahr-Büro lässt Plüschtier in China herstellen
Für die Panne um das Plüschtier ist das Organisationsbüro des 800- Jahr-Jubiläums verantwortlich: Bereits 2017 hatte dessen Leiterin, Franziska Nagorny, den „Greifi“ beim Elmenhorster Künstler Eneos (alias Ené Slawow) in Auftrag gegeben. Slawow hatte für die Hansestadt auch die beiden Bronze-Greifen vor dem Steintor sowie die Figur „Esperanza“ auf der Mittelmole geschaffen.
5000 Exemplare des Stofftieres wurden von einem Hersteller in China geordert. Das bestätigte Slawow der OZ. Jedes Stofftier kostet um die fünf Euro – macht insgesamt rund 25 000 Euro. Die erste Charge – 400 Stück – wurde seit dem 1. Januar an alle Neugeborenen in der Südstadt-Klinik verteilt – bis Mittwoch jedenfalls.
Am Abend untersagte das Lagus die Verteilung. Denn im Jubiläumsbüro war niemandem aufgefallen, dass den „Greifis“ ein entscheidendes Detail fehlt. Um die „Unbedenklichkeit“ der Greifen hatte sich offenbar auch niemand gekümmert.
EU schreibt Kennzeichung für Spielzeug vor
Doch wenn es um Spielzeug – und dazu zählen auch Stofftiere – geht, verstehen der Bund und auch die Europäische Union keinen Spaß: Im deutschen Produktsicherheitsgesetz und in gleich mehreren Richtlinien der EU sind strenge Anforderungen an Spielsachen festgeschrieben. Eine davon: Jedes Spielzeug muss mit dem so genannten CE-Kennzeichen versehen sein. Mit dem Siegel versichern die Hersteller, die Vorgaben aus Brüssel – unter anderem zu enthaltenen Chemikalien – einzuhalten. Hersteller aus Drittstaaten müssen zudem eine Erklärung abgeben, dass ihre Ware den EU-Regeln entspricht.
Doch beim „Greifi“ fehlt das alles. „Wir mussten deshalb sofort handeln. Spielwaren ohne CE-Zeichen dürfen nicht in Umlauf gebracht werden – auch nicht von der Hansestadt Rostock“, sagt Dr. Heiko Will, Leiter des Landesamtes für Gesundheit und Soziales in Rostock.
Andreas Meyer