Die Ausarbeitung der Beiratsvorsitzenden aus Toitenwinkel formuliert Punkte, bei denen der Ortsbeirat nach Beschlüssen der Bürgerschaft Widerspruch einlegen darf. Dazu gehören so „besondere Angelegenheiten“ wie öffentliche Bauplanungen, die den jeweiligen Ortsbereich betreffen. „Der konkrete Antrag von Frau Knitter macht uns schneller handlungsfähig“, lobte Claudia Volkmann (CDU), Beiratsmitglied im Hansaviertel. Der Ortsbeiratschef Karsten Cornelius (SPD) gab zu bedenken, dass die Bürgerschaft zwar weiterhin die letzte Entscheidung fälle. „Aber durch das Widerspruchsrecht könnten wir sie bei gewissen Aspekten zum erneuten Nachdenken anregen.“
ct