Rostock. Fußgänger, die durch übermäßigen Alkoholkonsum auffallen, können ihren Führerschein verlieren. Das kritisiert nun der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik.
Stelle die Polizei bei einem Fußgänger einen Wert von über 1,6 Promille fest, müsse er eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren – auch wenn er nicht Auto gefahren ist. Hintergrund ist ein Urteil aus Mainz. In MV sind Polizei, ADAC und Stadtverwaltungen Fälle wie der aus Rheinland-Pfalz noch unbekannt.
OZ
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