Schwerin/Rostock. Viele Ferienwohnungsbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern müssen weiter auf die versprochene Hilfe aus Berlin warten. Eine geplante Gesetzesänderung, mit der illegale Ferienwohnungen in Wohngebieten baurechtlich legitimiert werden sollen, verzögert sich. Nach derzeitigem Stand beginnt das parlamentarische Verfahren am 30. November, im Mai soll es abgeschlossen sein.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Junge reagiert enttäuscht: „Der alte Zeitplan hätte bedeutet, bis Januar 2017 mehr Rechtssicherheit zu erhalten“, sagt er. Selbst das wäre mit Blick darauf, dass die Kommunen danach noch entsprechende Überplanungen in ihren betroffenen Wohngebieten vornehmen könnten, „höchste Zeit gewesen“. Andererseits sei er froh, dass der Prozess endlich in Gang komme.
Die Gründe für die Verzögerung liegen laut Junge darin, dass Ferienwohnungen in vielen weiteren Änderungen der Baugesetzgebung eingebettet sind und dass es dort an anderer Stelle noch keine Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen gibt. Diese scheint nun aber bevorzustehen.
Inhaltlich sieht der bisherige Referentenentwurf aus dem Bundesbauministerin vor, dass Ferienwohnungen mit kleinen Beherbergungsbetrieben und nicht störenden Gewerbebetrieben gleichgesetzt werden können. Das würde den Gemeinden erlauben, im Bebauungsplan festzulegen ob, in welchem Umfang und mit welchen Auflagen sie Ferienwohnungen in Wohngebieten zugelassen können.
Im Kreis Vorpommern-Rügen sind in den vergangenen fünf Jahren rund 200 Verfahren zu illegalen Ferienwohnungen eingeleitet worden. In den meisten Fällen aufgrund von Anzeigen aus der Nachbarschaft.
Die moniert vor allen die Lärmbelästigung, die die ständig wechselnde Kundschaft in den Ferienwohnungen auslösen soll.
Im Kreis Vorpommern-Greifswald konzentrieren sich die Anzeigen auf die Insel Usedom, wobei dort die nach Angaben des Kreises vermehrt von den Gemeinden kommen (die OZ berichtete). Aber auch auf der Insel Rügen, in den Ostseebädern Boltenhagen (Nordwestmecklenburg) und Kühlungsborn (Kreis Rostock) sind Anzeigen wegen illegaler Vermietung eingegangen. Grund: Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hatte 2007 und 2014 die Umwidmung von Wohnungen zu Ferienwohnungen für illegal erklärt, wenn die in einem allgemeinen Wohngebiet liegen.
ks