Rostock. Fünf Jahre Gefängnis für einen Mord? Der Vorstoß von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), Haftstrafen für Mörder unter gewissen Voraussetzungen zu senken, trifft in Mecklenburg-Vorpommern auf Kritik. „Eine als Mord qualifizierte Tat muss auch künftig eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge haben“, betonte die Schweriner Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU). Nur so werde auch dem hohen Gut des Lebens Rechnung getragen.
Einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ zufolge, will Maas Mörder nicht mehr zwingend mit einer lebenslangen Haft bestrafen, etwa wenn der Täter „aus Verzweiflung“ handelte. Oder wenn er durch „schwere Beleidigung“ oder „Misshandlung (...) zum Zorn gereizt“ wurde. Kritik am Mordparagraphen, der aus der Zeit des Nationalsozialismus stammt, gibt es schon lange. Auf der Nazi-Ideologie fußt der Gedanke, dass es einen „Tätertypen“ gibt, der typischerweise Morde begeht.
„Eine über Jahre von ihrem Ehemann drangsalierte und misshandelte Ehefrau, die sich aus ihrer ausweglos erscheinenden Zwangslage befreit, kann nicht genauso bestraft werden wie ein Raubmörder, der aus reiner Habgier tötet“, betont der innenpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Johannes Saalfeld. Es müsse für Richter möglich sein, „die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen zu dürfen“.
Von Axel Meyer