Berlin. Das Bundeskabinett hat dem nachjustierten Mindestlohnentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zugestimmt. Damit sollen Langzeitarbeitslose grundsätzlich bei Annahme eines Jobs von der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in den ersten sechs Monaten ausgeklammert werden.
Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg frei für das parlamentarische Verfahren. Geplant ist, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 bundesweit startet. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren sind aber noch tariflich vereinbarte Mindestlöhne von unter 8,50 Euro möglich. Nahles sagte nach dem Beschluss, der Mindestlohn von 8,50 Euro komme Anfang 2015. „Er wird in unserem Land für mehr Gerechtigkeit sorgen. Und dazu beitragen, dass rund vier Millionen Menschen für ihre anständige Arbeit endlich auch ihren verdienten Lohn bekommen.“
Von der gesetzlichen Lohnuntergrenze ausgenommen werden sollen jedoch Langzeitarbeitslose für sechs Monate, wenn sie einen Job finden. Diese Regelung war im ursprünglichen Entwurf von Nahles sehr viel enger gefasst. Auf Druck des Kanzleramtes wurde nun festgelegt, dass Langzeitarbeitslose grundsätzlich befristet ausgeklammert sind. Ursprünglich hatte Nahles geplant, dass die Betroffenen nur dann schlechter bezahlt werden dürfen, wenn der Arbeitgeber für sie Lohnkostenzuschüsse der Arbeitsagentur erhält.
OZ