Rostock. Ehemalige Flexstrom-Kunden sollten sich keine Hoffnungen auf größere Rückzahlungen machen. Am Wochenende hatte der Insolvenzverwalter des vor einem Jahr pleitegegangenen Stromhändlers angekündigt, dass die insgesamt 835 000 Gläubiger einen Teil ihres Geld zurückbekommen. Wie viel, sei aber noch offen.
„Erfahrungsgemäß liegt die Quote meistens bei drei bis fünf Prozent“, sagte ein Sprecher des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID). Dies würde bedeuten, dass bei einer Forderung von 100 Euro maximal acht Euro erstattet würden. Nur in wenigen Fällen liege die Quote höher. Etwa, wenn das insolvente Unternehmen saniert und weiterverkauft wird. Das dürfte bei Flexstrom nicht der Fall sein — das Unternehmen stellte im April 2013 die Belieferung ein und verschwand vom Markt. Das Unternehmen hatte Strom und über Tochterfirmen auch Gas gegen Vorkasse verkauft.
Rund 10 000 Stromkunden sollen in MV von der Insolvenz betroffen sein. Insolvenzverwalter Christoph Schulte-Kaubrügger will Ende dieses Jahres eine Einschätzung abgeben, wie hoch die Auszahlungsquote ausfällt. Die Mittel der Insolvenzmasse stammen aus Forderungen an andere Firmen, zudem werden die früheren Flexstrom-Chefs zur Kasse gebeten. Frühestens 2015 soll Geld an die Gläubiger fließen. Laut VDI sind in solchen Fällen Abschlagszahlungen üblich. Es wurden Forderungen über 510 Millionen Euro angemeldet, das entspricht 611 Euro im Schnitt.
gkw