Der Schlammpeitzger, ein zu den Schmerlen gehörender Grundfisch, zählt zu den insgesamt 17 besonders schützenswerten Tier- und Pflanzenarten, die im FFH-Gebiet „Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff“ vorkommen. Fotos (3): Tom Schröter
Das Staatliche Amt lässt Managementplan für Peenestrom, Peene, Achterwasser und Kleines Haff erarbeiten