Auf knapp 5200 Hektar dürfen voraussichtlich künftig in Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald Windräder errichtet werden. Das hat der zuständige Planungsverband beschlossen. 2017 waren es noch rund 700 Hektar mehr. Die nächste Anhörung zu den Planungen soll bis 23.Januer erfolgen.
Für das aktuelle Papier zu den Windeigungsgebieten sprachen sich 16 der anwesenden Mitglieder des zuständigen Versammlung des Planungsverbandes Vorpommern aus, acht votierten dagegen, darunter der künftige Landrat von Vorpommern-Greifswald Michael Sack (CDU). Ein Mitglied enthielt sich. Eine Debatte gab es nicht.
Auf der Versammlung machten Mitglieder der Bürgerinitiativen gegen Windparks bei Gingst, Hugoldsdorf, Bismarck und im Bereich der Großen Friedländer Wiese ihrem Ärger Luft. Gegen einzelne Windeigungsgebiete wurden in der letzten Anhörung 4257 Argumente in 1079 Stellungnahmen vorgebracht. Besonders häufig ging es um Naturschutzbelange.
Laut dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung, Ralf Drescher (CDU), darf der Kreis nicht generell den Bau von Windrädern verbieten. Laut Rechtsprechung müsse vielmehr genüg Raum für den Bau von Anlagen gegeben werden. Mit der Festlegung von Eignungsgebieten wolle der Planungsverband dafür sorgen, dass der Bau der Anlagen auf bestimmte Bereiche beschränkt bleibt. Bleibt es bei der jetzigen Variante wäre das auf 0,74 Hektar der Fläche der beiden Kreise möglich.
Oberdörfer Eckhard