und — oh
Wunder Nummer 1 — diese Firma erhält auch den Zuschlag für die Arbeiten. Dann plante Prerows Bürgermeister Meller eine Düne am Ortseingang und ließ schon mal vorab den Aushub der Straße dort abladen.
Wunder Nummer 2 ist die Behauptung von Bürgermeister Meller, dass es sich bei dem Schutt nicht um Schutt handeln würde, er hätte ein Gutachten vorliegen. Doch dieses Gutachten ist bis heute nicht vorgelegt worden.
Nun hat der Bürgermeister eine Baugenehmigung für eine Düne erhalten, diese besagt allerdings, dass hier nur reiner Sand verwendet werden darf. Jetzt verschandelt dieser Schutthaufen den Eingangsbereich von Prerow und er sollte schnell geräumt werden.
Zu klären ist, ob hier nicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde angeraten ist und Wege gesucht werden, die durch das eigenmächtige Handeln des Bürgermeisters entstandenen Kosten ihm in Rechnung zu stellen!
Michael Schmidt, Zingst
OZ