Wolgast/Greifswald. Ihren Bewohner-Parkausweis können Bürger künftig in ihrer Stadt oder in ihrer jeweiligen Amtsverwaltung ausstellen lassen. Das teilte jetzt Kreis-Sprecherin Anke Radlof mit. Mit Inkrafttreten der neuen Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern ist damit ab sofort nicht mehr der Landkreis für die Beantragung beziehungsweise Verlängerung von entsprechenden Parkausweisen zuständig, sondern die für den Wohnsitz des jeweiligen Bürgers verantwortliche Stadt, das Amt oder die amtsfreie Gemeinde.
„Damit sind die nötigen Wege für die Antragsteller kürzer und natürlich künftig auch bürgerfreundlicher“, betont der Leiter des Straßenverkehrsamtes im Landkreis, Peter Weirauch.
Für die Ausstellung von Bewohner-Parkausweisen sind ab sofort zuständig: das Am Peenestrom: Wolgast, Burgstraße 6; die Hansestadt Anklam: Stadtverwaltung, Burgstraße 15; das Amt Usedom-Süd:
Stadtverwaltung Usedom, Markt 7; Heringsdorf, Bansin, Ahlbeck: das Ostseebad Heringsdorf, Kurparkstraße 4.
OZ