Anklam. Ärger um Glasaal-Besatz: Die Ansiedlung der über 20 000 Jungfische in der Peene am Gelände der Anklamer Zuckerfabrik (Vorpommern-Greifswald) in der vergangenen Woche war nicht gesetzeskonform. Darüber hat die obere Fischereibehörde alle an der Aktion Beteiligten informiert. Das Problem: Der Schilfgürtel, in dem die bis zu zehn Zentimeter langen, durchscheinenden Aale zu Wasser gelassen worden sind, gehört zu den Küstengewässern – und damit zum Hoheitsbereich des Landes. Dort Jungfische ohne Kenntnis der Landesbehörden auszusetzen, verstößt gegen das Landesfischereirecht, das geht aus dem Schreiben der Behörde hervor.
Der Besatz sollte eine positive Wiedergutmachungs-Aktion nach dem Fischsterben in der Peene im Jahr 2015 werden – nun hatte er für viele der Beteiligten ein unangenehmes Nachspiel. „Wir haben das Schreiben auch bekommen“, sagt Kerstin Schünemann, Kaufmännische Leiterin der Anklamer Zuckerfabrik. „Wir haben den Aal-Besatz aber nur finanziert.“
Grundsätzlich begrüßt Till Backhaus (SPD) die Aktion. Der Agrarminister hatte sich nach der Havarie für eine Wiederansiedlung des Aals in der Peene stark gemacht. „Ich hatte mich dafür ausgesprochen, dass die Verantwortlichen Reue zeigen, indem sie mit den Anglern kooperieren“, teilte Backhaus der OSTSEE-ZEITUNG mit. „Allerdings dürfen dabei rechtliche Rahmenbedingungen nicht aus dem Blickfeld geraten. Ich bin mir sicher, dass die Angler aus diesem Vorfall lernen und sich ein solcher Alleingang nicht wiederholen wird.“ Eine Strafe drohe den Anglern nicht.
Von Steinke, Kay