Diese soll unter „Abwägung aller entscheidungsrelevanten Aspekte“ einen Vorschlag erarbeiten, wie weiter mit dem Patron zu verfahren ist. Satzungskommission und Rechtsaufsicht bzw. der Kanzler sollen rechtliche und finanzielle Folgen sowie den Aufwand prüfen. Dieser maßgeblich nach Beiträgen von Prof. Jürgen Kohler und Prof. Hannelore Weber umformulierte Beschluss ist „schwächer“ als der von studentischen Senatoren und dem Präsidenten des Studierendenparlaments, Korbinian Geiger, eingebrachte Vorschlag. Dieser sah nur die Beschäftigung mit einer möglichen Ablegung des Namens und der Distanzierung von Arndt vor. Ferner sollten Ergebnisse früherer Kommissionen, aktuelle Forschungsergebnisse und aktuelle Dokumente ausgewertet werden. Geiger erinnerte am Beginn der Debatte daran, dass Studentenvollversammlung und Studentenparlament für die Ablegung des Namens votierten. Den zweiten Teil des Beschlusses der Vollversammlung, nämlich die Gremien aufzufordern, die Ablegung zu betreiben, setze man nun um. Dabei machte Geiger deutlich, dass nicht alle Antragsteller Gegner Arndts sind und zumindest er sehr großen Vorbereitungsbedarf vor einer Entscheidung habe.
Mit der Intention der Änderung, kein Scherbengericht über den seit vielen Jahren umstrittenen Patron zu halten und den Senat zum „Obergutachter“ zu erheben, konnten die studentischen Senatoren mitgehen. Abweichende Auffassungen seien in der Wissenschaft selbstverständlich, erinnerte Prof. Weber. Entscheidend sei vielmehr der pragmatische Gesichtspunkt, ob der Name positive oder neutrale Assoziationen wecke. Unterschiedliche Auffassungen gab es zu einem möglichen anderen Namen der Greifswalder Universität. Der gefasste Beschlussvorschlag treffe auch die Intentionen der Gruppe, die die Initiative zur Ablegung des Namens ergriff, so der studentische Senator Sebastian Jabbusch. Er kündigte gemeinsam mit dem AStA einen Kreativwettbewerb für Uni und gesamte Stadt für einen neuen Namen an. Die „Top 3“ sollen Preise bekommen. Das Urteil über Arndt sei aber wissenschaftlich schon auf dem 2001 vom damaligen Rektor initiierten Kolloquium gesprochen worden, so Jabbusch. Er zitierte Prof. Thomas Stamm-Kuhlmann. Dieser hatte damals eine Einschätzung Jens Rybaks in den Heften der Arndt-Gesellschaft zitiert: Arndt „war ein ,fremdenfeindlicher Publizist mit antijüdischen Vorurteilen.“ „Das ist ein wissenschaftliches Urteil“, so der Professor 2001. „Ob wir uns nach einem fremdenfeindlichen Publizisten nennen wollen, ist dagegen ein Werturteil.“
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