Greifswald. Ein Rüffel nach dem anderen: Erst muss Oberbürgermeister Arthur König (CDU) dem Wirtschaftsministerium erklären, wozu 13 Millionen Euro Fördermittel in den Industriehafen Ladebow geflossen sind (OZ berichtete). Jetzt stellt das Innenressort fest, dass die Verträge zwischen BauBeCon und Stadt gesetzeswidrig sind. Allein für einen der drei Aufträge kassierte die BauBeCon mehr als eine halbe Million Euro.
In einem sechsseitigen Schreiben vom 9. Juli verweist das Ministerium auf mehrere Gerichtsurteile, denen zufolge die BauBeCon-Aufträge hätten öffentlich ausgeschrieben werden müssen, was jedoch nicht geschah. Konkret geht es um den Treuhändervertrag von 1991 zur Sanierung der Innenstadt und der Fleischervorstadt mit der Neuen Heimat Niedersachsen, dem Vorgänger der BauBeCon. Um diese Sanierungsleistungen hätten sich nach Auffassung der Landesrechtsaufsicht 2005 mehrere Sanierungsträger bewerben dürfen, weil wesentliche Veränderungen des Inhalts des Vertrages erfolgten. Statt einer öffentlichen Ausschreibung beschloss die Bürgerschaft aber den Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung im März 2005. Danach sollte der im Rathaus hoch angesehenen Sanierungsträger für die Sanierung der beiden Stadtteile nun 627 000 Euro erhalten. Im alten Kontrakt war lediglich von 420 000 Euro die Rede. Andere Sanierungsträger hätten die Arbeiten womöglich günstiger abgewickelt. Auch die Verträge zwischen Stadt und BauBeCon für die Wohnumfeldverbesserung in Schönwalde I von 1994 und im Ostseeviertel-Parkseite von 1996 verstoßen gegen geltendes Recht. Auf der Grundlage dieser Dokumente wurden dem Sanierungsträger 2003 zusätzlich der großangelegte Stadtumbau in Schönwalde I und im Ostseeviertel-Parkseite übertragen, was für die BauBeCon nach Angaben des Innenministeriums Mehreinnahmen zwischen 20 und 30 Prozent bedeutete.
Nach den seit Wochen andauernden Querelen um die Kostenexplosion beim Umbau der Post zum neuen Behördenzentrum, die zugleich eine Reihe von Hinweisen auf ein undurchsichtiges Verhältnis zwischen Stadtverwaltung und BauBeCon zutage förderten, legt das Innenministerium dem OB jetzt Fußfesseln an: Alle „Vertragsänderungen und Vertragsneuabschlüsse mit einem Sanierungsträger“ sollen in Zukunft vorher mit der Landesregierung abgestimmt werden, heißt es in dem Brief.
Außerdem solle König in eigener Zuständigkeit die „vergaberechtswidrigen Zustände zeitnah beenden“. Dabei hat das Innenministerium bereits ein konkretes Projekt im Visier: „So kann beispielsweise dem Ratsinfosystem entnommen werden, dass es ein neues Städtebauförderprogramm ,Ortsteilzentren‘ gibt“, heißt es in dem Brief. Von Förmlichkeiten und Floskeln befreitet, dürfte dies nichts anderes heißen, als dass man in Schwerin sehr erstaunt wäre, wenn dieses Vorhaben wieder an die BauBeCon vergeben wird.
Eckhard Horwedel, der Geschäftsführer der BauBeCon, weist alle Vorwürfe nach Prüfung zurück. Tatsächlich würden insgesamt noch weniger als zwei Prozent der Fördersummen für den Karl-Marx-Platz 8 und Gützkower Straße 35 ausstehen. Im Vergleich zu den geflossenen, erheblichen Summen sei das sehr wenig und dem äußerst aufwändigen Prozedere unter Einbeziehung des Landesförderinstituts geschuldet.
Horwedel erinnert daran, dass der Investor auch erhöhte steuerliche Abschreibungen nutzen kann. „Wir haben gültige Modernisierungsverträge und den Investoren bei Abschluss das Verfahren genau erläutert“, erinnert er. E. Ob.



















