Gerichtet ist die Anzeige unter anderem gegen die biovativ-Geschäftsführerin Kerstin Schmidt und gegen die Vorstandsvorsitzende des Vereins zur Förderung Innovativer und Nachhaltiger AgroBiotechnologie, Inge Broer. Denn die biovativ GmbH ist zu 100 Prozent eine Tochterfirma des Vereins. Inge Broer war für eine Stellungnahme gestern nicht zu erreichen. Geschäftsführerin Kerstin Schmidt sieht der Prüfung ruhig entgegen. „Es ist alles ordnungsgemäß“, sagt sie.
Gen-Aktivist Jörg Bergstedt beruft sich auf Paragraph 39 des Gentechnikgesetzes. „Es ist untersagt, unerlaubt gentechnisch veränderte Organismen freizusetzen“, erläutert er die Anzeige. Bergstedt, der durch Anwohner auf ein zweites Feld aufmerksam gemacht worden war, erklärt, dass nur eine Genehmigung für ein Feld im Standortregister eingetragen worden sei. „Das erste Feld war beschädigt worden, daraufhin wurde ein zweites angelegt“, sagt der Gen-Gegner. Aber statt das erste zu vernichten, hätten die Betreiber neu daneben ausgesät, glaubt er. Bergstedt, der sich Mitte Juli wegen des Vorwurfs einer Feldbesetzung in Gießen vor Gericht verantworten muss, will mit einem rechtlichen Winkelzug weitere Pflanzenforschungen unterbinden. Das im Standortregister als genehmigte Fläche ausgewiesene Feld dürfte nur knapp zehn Quadratmeter groß sein. „Es sind aber zwei Felder zu sehen, wovon eines mindestens illegal sein muss“, sagt er. Sein Vorwurf: Die Pflanzen in der alten Versuchsanordnung wachsen unkontrolliert vor sich her.
„Wir haben den alten Versuch ordnungsgemäß beendet und einen neuen in Abstimmung mit den Behörden angelegt“, erklärte Kerstin Schmidt. „Die alten Pflanzen sind mit einem Herbizid abgespritzt worden.“ Es dauere, bis alle Pflanzen abgestorben seien. Wann genau das Pflanzenvernichtungsmittel ausgebracht wurde, konnte sie aber nicht angeben.
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