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Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung muss die Regelsätze für alle Hartz-IV-Bezieher neu berechnen und möglicherweise höhere Sozialausgaben einplanen. Die bisherige Berechnungsmethode verstößt gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Besonders für Kinder in Hartz-IV-Familien könnte es mehr Geld geben. Das Urteil wurde allgemein begrüßt. Sozialverbände, Gewerkschaften und Opposition sprachen von einer «schallenden Ohrfeige». Sie gehen davon aus, dass die Regelsätze steigen.Dieser Beitrag wurde bisher 34 mal aufgerufen - zuletzt am 02.09.2010 um 02:41.
dpa vom 09.02.2010 23:16
Verfassungsgericht verlangt Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze
Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung muss die Regelsätze für alle Hartz-IV-Bezieher neu berechnen und möglicherweise höhere Sozialausgaben einplanen. Die bisherige Berechnungsmethode verstößt gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Besonders für Kinder in Hartz-IV-Familien könnte es mehr Geld geben. Das Urteil wurde allgemein begrüßt. Sozialverbände, Gewerkschaften und Opposition sprachen von einer «schallenden Ohrfeige». Sie gehen davon aus, dass die Regelsätze steigen.Dieser Beitrag wurde bisher 34 mal aufgerufen - zuletzt am 02.09.2010 um 02:41.



