Was tun, wenn am Straßenrand ein verletztes Tier liegt? Weiterfahren? Anhalten? Selbst aktiv werden oder Hilfe holen? Diese Fragen stellte sich jetzt auch eine OZ-Leserin, als ihr während der Autofahrt von Kühlungsborn Richtung Wittenbeck an einem Sonntagabend eine offensichtlich angefahrene Katze auffiel, die mit letzter Kraft ihre beiden gebrochenen Hinterbeine über die Straße schleppte. Die Frau nahm das Tier mit nach Hause und bat telefonisch beim Tierheim um Rat.
Hier wurden ihr verschiedene Telefonnummern gegeben – unter anderem von einem Verein und der Doberaner Feuerwehr. Wirklich geholfen werden konnte der hilfsbereiten Dame jedoch nicht. Wie das Ordnungsamt des Landkreises Rostock jetzt auf Nachfrage mitteilt, ist nach einem Erlass des Innenministeriums MV aus dem Jahr 1998 für Fundtiere die örtliche Ordnungsbehörde (Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung) zuständig. Für herrenlose Tiere werde die örtliche Ordnungsbehörde erst zuständig, wenn von dem Tier eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe. Dann bestehe gemäß des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes „die Verpflichtung, geeignete Gefahrenabwehrmaßnahmen, wie zum Beispiel die Unterbringung in einem Tierheim, zu treffen“.
Darüber hinaus sei auch nicht die Feuerwehr, sondern die „Integrierte Leitstelle Landkreis Rostock“ erster Ansprechpartner, erklärt Gert Frahm, Sprecher der Polizeiinspektion Güstrow. Diese würde im Bedarfsfall den Kontakt zu den zuständigen Ämtern oder auch zur Forst herstellen, so Frahm. Problem: An Sonntagen sind die Ämter in der Regel nicht besetzt. „Diese Fälle sind immer schwierig“, sagt der Sprecher. „Dann kann im Zweifel auch ein Anruf bei der Polizei helfen.“
Leitstelle: 038 203/19 222
Lennart Plottke