Zu einer folgenschweren Verwechslung ist es Mitte August auf dem Köhlerhof in Rostock-Wiethagen gekommen: Statt eines gewöhnlichen Schokoladenkuchens wurde den Gästen einer Trauerfeier ein Hasch-Kuchen serviert. Dreizehn der Gäste mussten nach dem Verzehr zum Arzt. Die Polizei hat inzwischen Ermittlungen gegen eine junge Bäckerin, die ehrenamtlich für den Hof Kuchen zubereitet, aufgenommen.
Das war am 12. August passiert: Die etwa 30 Personen große Trauergemeinde hatte sich erst auf dem Rostocker Westfriedhof, danach im Ruheforst Wiethagen zur eigentlichen Beisetzung getroffen. Wie üblich ließen sie den Tag mit einem Leichenschmaus ausklingen. Als Veranstaltungsort hatte die Witwe den Köhlerhof ausgewählt, der sich in direkter Nähe zum Ruheforst befindet.
Ehrenamtliche backen Kuchen für Feiern
Dort hatte das Team von Köhlerhof-Chef Michael Groitzsch Kaffee und mehrere Kuchensorten serviert. „Es ist üblich, dass unsere Angestellten den Kuchen für solche Anlässe privat zu Hause backen und dann mit zum Hof bringen“, erklärt er. Nur bei gastronomischen Angeboten größeren Umfangs greife man auf einen externen Caterer zurück, der dann Herstellung und Lieferung übernimmt.
Da von der Trauergemeinschaft im August aber nur Kaffee und Kuchen gewünscht waren, kümmerte sich die 18-jährige Tochter einer Angestellten um das Backen. Wie die Polizei später herausfand, bereitete die junge Frau neben mehreren Kuchen für die Trauerfeier auch einen mit Marihuana für den Eigenbedarf zu. Am Veranstaltungstag kam es schlichtweg zu einer Verwechslung: „Die Mutter hatte ohne Absprache mit der Tochter den falschen Browniekuchen mitgenommen“, teilt Polizeisprecher Christopher Hahn mit.
Gäste klagten nach Verzehr über Unwohlsein
Nach dem Verzehr auf dem Köhlerhof klagten immer mehr Gäste über Unwohlsein. Der Witwe ging es so schlecht, dass sie mit einem Rettungswagen abgeholt und in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Weitere Trauergäste sind nach dem Essen selbstständig zu einem Arzt oder ins Krankenhaus gegangen. „Ich dachte erst, dass der Witwe nach einem solch anstrengenden Tag alles zu Kopf gestiegen ist und sie sich deshalb so schlecht fühlt“, sagt Betreiber Groitzsch. Dass ein Drogen-Kuchen dafür verantwortlich war, erfuhr er erst später.
Laut Hahn hatten insgesamt 13 Gäste mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Die Ärzte seien bei einigen Betroffenen zunächst von einem Schlaganfall ausgegangen, ehe ein Drogentest Klarheit brachte. Noch am selben Abend erstatteten mehrere Gäste der Beerdigung Anzeige. Für Köhlerhof-Betreiber Michael Groitzsch war das ein großer Schreck. Als die Polizei am nächsten Tag seinen Hof durchsuchte, fanden sie schließlich die Ursache für die Beschwerden der Gäste: In Rückständen eines Browniekuchens befand sich Marihuana.
Kostenfreie Fackelwanderung für Betroffene
Über Befragungen kamen die Ermittler schließlich auf die Tochter der Angestellten. „Wir haben dann eine Hausdurchsuchung bei der 18-Jährigen, die noch bei ihrer Mutter wohnt, durchgeführt“, erklärt Hahn weiter. Die Hobbybäckerin habe daraufhin zugegeben, den Marihuana-Kuchen gebacken zu haben. Für den Köhlerhof-Chef ist der Fall „sehr peinlich und unangenehm“.
Forst- und Köhlerhof in Wiethagen
Der Köhlerhof in Wiethagen, inmitten der Rostocker Heide gelegen, wird seit 14 Jahren von Geschäftsführer Michael Groitzsch geleitet. Der Hof gilt als touristischer Anziehungspunkt und bietet zu jeder Jahreszeit Führungen, Feste und Wanderungen an. Neben vier Festangestellten arbeiten 15 Ehrenamtler wie Holzbildhauer, Servicekräfte und Kuchenbäcker dort.
„Wir haben Kontakt zur betroffenen Familie aufgenommen, weil wir unseren Hof so nicht dastehen lassen wollen“, sagt Groitzsch. Er habe der Familie eine kostenfreie Fackelwanderung angeboten – ohne Kuchenverzehr versteht sich. Auch, wenn sich Groitzsch nicht schuldig sieht, hat er Konsequenzen gezogen: „Das junge Mädchen backt für uns zukünftig keine Kuchen mehr.“ Solch einen Fall von vorneherein auszuschließen, wäre laut ihm nicht möglich gewesen. „Ich kann ja schlecht jeden Kuchen vorkosten, den wir unseren Gästen servieren.“
Rechtliche Konsequenzen für die 18-Jährige
Mit welchen rechtlichen Konsequenzen die 18-Jährige nun rechnen muss, ist noch unklar. Die Polizei ermittelt in dreizehn Fällen gegen sie – wegen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung, Störung einer Bestattungsfeier und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Für die fahrlässige Körperverletzung und Störung der Feier könne es nach Angaben von Rechtsanwalt Alexander Schulz jeweils bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe geben.
„Allerdings setzt dies eine Absicht voraus, die man der jungen Frau nicht vorwerfen kann“, erklärt Schulz. Bei der gefährlichen Körperverletzung liege das Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren, aber auch hier wäre Vorsatz die Voraussetzung. Bleibt der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dabei ist nach Schulz die Menge der Drogen, die sich im Kuchen befand, für die Höhe der Strafe entscheidend. Ebenfalls relevant ist das Alter der Kuchenbäckerin.
Imageschaden für den Köhlerhof?
„Meiner Auffassung nach wird sie wahrscheinlich nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Wenn überhaupt, gibt es also eine Sanktion, die im Bereich einer Auflage liegt“, mutmaßt Schulz. Davon unberührt sei die zivilrechtliche Seite, also ob die geschädigten Gäste der Trauerfeier Schmerzensgeld einfordern wollen.
Einen Imageschaden für sein „Freilichtmuseum Köhlerhof“ sieht Michael Groitzsch nicht. Für die junge Hobbybäckerin, die sich auf Nachfrage nicht äußern wollte, hat der Chef aber einen Rat: „Der Vorfall sollte für das Mädchen die beste Lehre für das Leben sein.“
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Von Stefan Tretropp