Ab wann gilt eine Person als vermisst? Personen gelten als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben, wenn ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und für sie eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden kann (z.B. Opfer einer Straftat, Unglücksfall, Hilflosigkeit, Suizidabsicht). Bei Minderjährigen müssen nur die ersten beiden Punkte erfüllt sein, da für sie grundsätzlich eine Gefahr angenommen werden kann (außer die Ermittlungen der Polizei führen zu anderen Erkenntnissen).