Auf Schulhöfen wird gehauen, beleidigt und ausgegrenzt. Wer mit der Obhut von Kindern betraut ist, weiß, was zu tun ist, wenn sie übertreiben: Man setzt ihnen Grenzen. Bei Übertretung folgen Konsequenzen.
Das Thema Mobbing scheint diesen Mechanismus außer Kraft zu setzen. Doch die Fürsorgepflicht bleibt bestehen, auch wenn sich die Gewalt nicht unmittelbar vor ihren Augen abspielt. Sie muss erkannt und unterbunden werden.
Eltern und Lehrer müssen Aufsichtspflicht erfüllen
Mithilfe des Internets tun sich Schüler furchtbare Dinge an. Diese sind teilweise so schwerwiegend, dass die Polizei hinzugezogen werden müsste. Oft bleibt das jedoch aus. Zum einen werden viele Taten nicht erkannt. Deshalb müssen Eltern und Lehrer dringend geschult werden, um ihre Aufsichtspflicht erfüllen zu können.
Noch schlimmer: Sie vereinbaren, die Angelegenheit intern zu regeln. Die Eltern der Opfer und Täter glauben mit ihrem Verhalten, die Kinder zu schützen und Schulleiter den Ruf ihrer Schule. In Wahrheit kultivieren sie damit Schamgefühle. Tätern und Opfern bleibt der erlösende Schlussstrich in Form von Strafe und Wiedergutmachung verwehrt.
Sexualisiertes Mobbing-Ritual: 30 Schüler an Schule in Crivitz beteiligt
Mobbing-Experte: Opfer und Täter im Austausch mit Carsten Stahl
Juliane Schultz