Restitution
der Professorin Ingrid Klöting
gegen den Vorstand der
Universitätsmedizin Greifswald.
Dieser beschloss im Sommer des
Jahres 2011 – an der
Stelleninhaberin vorbei -
die Bildung einer
Parallelabzeilung „Zentrale
Serviceeinrichtung für
Versuchstiere (ZSFV). Damit war
die Einstellung eines
kommissarischen
Leiters verbunden und der
programmierte Konflikt nahm
seinen Lauf.
Frau Klöting wurde
als Leiterin der Abteilung
Versuchstierkunde der Zugang zu
ihren Tieren untersagt und von
ihren ehemals 11 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern wurden gleich 10
dem neuen ZSFV-Leiter
unterstellt. Ihre
Forschungsgelder wurden halbiert,
so dass sie ihren
Forschungsaufgaben
nur mit hohem Aufwand nachkommen
konnte. Ihr wurde eine
Teilkündigung auferlegt,
obwohl es eine Teilkündigung nach
deutschem Recht nicht gibt.
Den
Zugang zu den Versuchstieren
musste sich Frau Professorin
Klöting arbeitsgerichtlich
erkämpfen. Da der Vorstand
über diesen vor Gericht
geschlossenen Vergleich
wahrheitswidrig informiert wurde,
stellte Frau Prof. Klöting durch
die Veröffentlichung dieses
Vergleiches im Intranet der
Universitätsmedizin den
Sachverhalt richtig.
Darauf
reagierte der Vorstand mit gleich
zwei Abmahnungen vom 15.03.2012,
wogegen Frau Prof. Klöting erneut
klagte. Diese Klage (Az.: 2 Ca
346/11)hatte ebenfalls Erfolg,
weil die beklagte
Universitätsmedizin Greifswald
verurteilt wurde, die beiden
Abmahnungen aus der Personalakte
zu entfernen. Die Gerichtskosten
muss zu 80% ebenfalls
die Universitätsmedizin
Greifswald tragen. Das Urteil
wird beiden Seiten in Kürze
zugestellt.
Aus meiner Sicht alles
vermeidbare Kosten. Bei besserer
fachlicher und juristischer
Beratung des Vorstandes hätte
derselbe die erheblichen und
völlig unnötigen Risiken der
Schaffung einer internen
Doppelstruktur (zwei Abteilungen
Versuchstierhaltung und
Mehrkosten von über 500.000€
jährlich) vermeiden können. Auch
der Aufsichtsrat hätte die sich
entwickelnden
Probleme erkennen müssen, zumal
auch er deutlich gewarnt wurde.
Aber wer Beschlüsse
ohne Fachkompetenz und
undemokratisch fasst, wird mit
juristischen Niederlagen und
hohen Verlusten so lange leben
müssen, bis die betroffenen
Bürger und Steuerzahler
aufbegehren und die politischen
Verhältnisse z.B. durch
Bundestagswahlen ändern.
Eugen Niemann