Teilerfolg für Gegner der Giftmülldeponie Ihlenberg: Das Oberverwaltungsgericht MV hat am Dienstag die Aussetzung eines Gerichtsverfahrens verkündet – mit weitreichenden Folgen. Im Verfahren klagt der Naturschutzbund Nabu gegen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (Stalu) wegen einer Abdichtung, die sich zwischen älteren und neueren Teilen der Deponie befindet. Er moniert, dass es keine Prüfung der umfassende Umweltverträglichkeit gab. Die Aussetzung des Verfahrens ist ein Hinweis, dass das Gericht der Nabu-Argumentation folgt. Die Deponie habe jetzt Gelegenheit, ein Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, teilt das Gericht mit.
„Volltreffer“, reagiert Nabu-Anwalt Philipp Heinz. Er spricht von einem „hundertprozentigen Erfolg“. Denn nun müssten Gemeinden und Verbände angehört und beteiligt werden. „Das haben wir immer gefordert“, so Heinz. Er denke darüber nach, ob ein Antrag gestellt wird, der weitere Ablagerungen auf der Giftmülldeponie zwischenzeitlich verhindern soll.
Die Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft (IAG) in Selmsdorf werde erst eine Stellungnahme abgeben, wenn die Begründung des Gerichts vorliegt. Grundsätzlich sehe man die Errichtung der Abdeckung „auch weiterhin als eine wichtige Verbesserung der Deponietechnik im Sinne des Umweltschutzes an“, so Geschäftsführerin Beate Ibiß.
Frank Pubantz