Neue Hoffnung für die insolvente Bäckereikette „Lila Bäcker“: Das Amtsgericht Neubrandenburg hat die Eigenverwaltung der Insolvenz aufgehoben. Heißt im Klartext: Insolvenzverwalter ist ab sofort der bisherige Sachwalter, der Berliner Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde. Der bisherigen Geschäftsführung werden damit alle Vermögensverfügungsbefugnisse entzogen.
Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten begrüßt Entscheidung des Gerichtes
Jörg Dahms von der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) in Mecklenburg-Vorpommern begrüßte die Entscheidung des Gerichtes. Es sei gut, dass die Eigenverwaltung ende und „jetzt ein Profi am Start sei“. Dahms hoffe, dass der Beschluss „nicht zu spät“ für die bislang sechstgrößte Bäckereikette in Deutschland mit rund 2700 Beschäftigten komme.
Unklar ist, wie es jetzt wirtschaftlich weitergeht. Sowohl die Bäckereikette, der zuletzt rund 400 Filialen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern angehörten, als auch der Insolvenzverwalter waren am Donnerstag nicht zu erreichen.
Bäckereikette hatte im Januar 2019 Insolvenz angekündigt
Die Kette hatte im Januar 2019 Insolvenz angekündigt und drei Monate Insolvenzausfallgeld für die Mitarbeiter bekommen. Seit April läuft für den „Lila Bäcker“ das Insolvenzverfahren. In dem Zuge seien Mietverträge für 76 Filialen gekündigt worden, um eine Perspektive des Unternehmens zu sichern, hieß es. Der Betrieb produziert bisher in Pasewalk, Neubrandenburg sowie Dahlewitz bei Berlin.
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Investorengruppe aus Bäckereigewerbe sowie Bankengruppe interessiert
Die Geschäftsführung der Firma, die auch als „Unser Heimatbäcker“ firmiert, hatte zuvor mitgeteilt, noch mit einer Investorengruppe aus dem Bäckereigewerbe sowie einer Bankengruppe zu verhandeln. Noch im Mai sollten die Verhandlungen mit den möglichen Investoren abgeschlossen werden. Zumindest eine potenzielle Investorengruppe, zu der auch der Unternehmensgründer Volker Schülke von der Insel Usedom gehört, hatte in Aussicht gestellt, alle Filialen übernehmen zu wollen. Gegen ihn wird nach einer Strafanzeige wegen Untreue im Zusammenhang mit seiner früheren Geschäftsführertätigkeit bei „Lila Bäcker“ ermittelt.
Bei Eigenverwaltung behält der Schuldner Vermögensverfügungsbefugnisse
Die Eigenverwaltung eines Insolvenzverfahrens ermöglicht dem Schuldner, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters selbst zu verwalten. Ziel der Eigenverwaltung ist es, das vorhandene unternehmerische Know-how bei der Sanierung zu nutzen. Voraussetzungen sind, dass Gläubiger und Gericht zustimmen. Im Unterschied zum regulären Insolvenzverfahren behält der Schuldner in der Eigenverwaltung seine Vermögensverfügungsbefugnis.
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Thomas Luczak