Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen 30-Jährigen aus Anklam wegen Misshandlung seiner drei Monate alten Tochter bestätigt. Im Juli 2018 hatte das Landgericht Stralsund Tommy S. (30) zu sechs Jahren Haft verurteilt. Dagegen hatte er Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat die Einwände als unbegründet verworfen. Die Freiheitsstrafe von sechs Jahren ist damit rechtskräftig.
Der Anklamer hat seine Tochter vor anderthalb Jahren so sehr geschüttelt, dass diese massive Hirnblutungen erlitt. Nach den Feststellungen des Gerichts sind durch das Schütteltrauma irreversible Schädigungen am Großhirn eingetreten. Das kleine Mädchen ist nach Angaben des Landgerichts nun blind, hat spastische Lähmungen, eine schwere geistigen Behinderung und Epilepsie.
Tommy S. hatte dem Gericht damals beteuert, er würde „eher sterben, als seinen Kindern etwas anzutun“. Er war bereits mehrfach in seinem Leben straffällig geworden. Diebstahl, versuchte Nötigung, sexueller Missbrauch von Kindern in vier Fällen standen in seinem Bundeszentralregisterauszug.
Hier lesen Sie den Bericht zum Gerichtsprozess:
Angeklagter im Kindes-Misshandlungsprozess aus Anklam: „Ich würde eher sterben“
Virginie Wolfram