Der bis Mitte Februar befristete Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland soll weitgehend bis zum 7. März verlängert werden. Eine Ausnahme bilden Friseure, die bei strikter Einhaltung von Hygieneauflagen bereits am 1. März wieder aufmachen dürfen.
Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Mittwoch bei ihren Beratungen über das weitere Vorgehen in der Pandemie beschlossen. Das Öffnen von Schulen und Kitas wird danach nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern in das Ermessen der einzelnen Länder gestellt.
Lesen Sie hier die Zusammenfassung: Schule, Handel, Frisöre: Das bedeuten die Lockdown-Lockerungen für MV
Was die neuen Regelungen für MV bedeuten, hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) im Anschluss an die Beratungen live erklärt.
Der Livestream aus der Staatskanzlei zum Nachschauen:
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Das hatte Manuela Schwesig vor den Beratungen gefordert
Vor der Corona-Beratung hatte Manuela Schwesig einen Plan für mögliche Lockerungen gefordert. Mit Blick auf Mutationen des Coronavirus sei es der Ministerpräsidentin zufolge zwar sicherlich richtig, wenn die Maßnahmen zur Eindämmung noch einmal verlängert würden. Gleichzeitig müsse es aber auch einen Perspektivplan geben.
Manuela Schwesig hatte sich zuvor auch für einen regulären Betrieb von Kitas und Grundschulen nach den Winterferien in Regionen mit niedrigen Corona-Infektionszahlen ausgesprochen. „Wir wollen dort, wo wir keine Risikogebiete mehr haben, wo wir unter 50 sind, wieder einen regulären Kita- und Grundschulalltag anbieten“, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag.
Von OZ