Die Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg erhielt am 14. Juni gegen 2 Uhr morgens eine Meldung über eine körperliche Auseinandersetzung in einer Spielhalle am Malchower Stadthafen.
Die Beamten des Polizeireviers Röbel konnten in der Mühlenstraße in Malchow den 32-jährigen verletzten Geschädigten, welcher bereits im Rettungswagen versorgt wurde sowie zwei Zeugen antreffen. Der Geschädigte konnte durch die Beamten nicht befragt werden. Er musste aufgrund seiner Verletzungen ins Klinikum nach Plau am See gebracht werden.
Bierflasche auf dem Kopf zertrümmert
Nach bisherigem Stand der Ermittlungen steht fest, dass sich der Geschädigte und die beiden Zeugen in der Spielhalle aufhielten und Alkohol tranken. Gegen 01.45 Uhr gesellten sich zwei männliche Personen dazu. Nach ein paar Minuten kam es zu einem Streit zwischen dem Geschädigten und den beiden Männern. Dabei schlug einer der Beschuldigten dem Geschädigten mehrfach mit der Faust ins Gesicht, bevor er ihm zusätzlich eine volle Bierflasche auf den Kopf schlug, sodass die Flasche zersplitterte. Der Geschädigte ging daraufhin zu Boden. Beide Beschuldigten traten dann gemeinsam auf den am Boden liegenden Mann ein. Anschließend ließen sich die Täter von einer unbekannten Person mit einem Pkw abholen und flüchteten.
Täter waren stark alkoholisiert
Wenig später meldete ein Verkehrsteilnehmer der Polizei zwei stark alkoholisierte Personen, die sich auf der Landesstraße nahe Jabel befanden. Eine Überprüfung durch die Beamten ergab, dass es sich um die beiden Tatverdächtigen handelte. Die Personenbeschreibung stimmte überein.
Die beiden Männer im Alter von 35 und 47 Jahren wurden in Gewahrsam genommen. Ein Atemalkoholtest bei dem 35-Jährige ergab einen Wert von 1,75 Promille. Der 47-Jährige verweigerte den Atemtest. Beide Beschuldigten wurden im Anschluss zur Blutprobenentnahme ins Krankenhaus nach Waren gebracht. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden sie entlassen. Gegen die Beiden ermittelt nun die Kriminalkommissariatsaußenstelle in Röbel wegen des Verdachtes der gefährlichen Körperverletzung.
dpa/OZ