Vor der Festlegung der Kreisumlage müssen alle Gemeinden eines Landkreises angehört werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald wies gestern eine Berufungsklage des Landkreises Nordwestmecklenburg gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin zurück. Die finanziell klamme Gemeinde Perlin sah mit der Kreisumlage von 43,67
Prozent im Jahr 2013 ihr verfassungsrechtlich verankertes Recht auf finanzielle Mindestausstattung verletzt und hatte erfolgreich geklagt. Im Zuge der im Grundgesetz festgelegten kommunalen Selbstverwaltung haben die Gemeinden dem OVG zufolge einen Anspruch, bei der Festlegung der Kreisumlage angehört zu werden. Dies sei in diesem Fall nicht geschehen. Zugleich betonte das Gericht aber auch, dass die Erhebung einer solchen Umlage rechtens ist, wenn die sonstigen Erträge eines Kreises seinen Bedarf nicht decken. Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.
Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages, Andreas Wellmann, sieht eine grundsätzliche Bedeutung des Urteils. Es sei der Auftrag an den Gesetzgeber deutlich geworden, ein Anhörungsverfahren der Gemeinden zur Kreisumlage und den Umgang mit den Ergebnissen im Kreistag gesetzlich zu regeln, sagte er in Schwerin. „Das ist verfahrensmäßig für das ganze Land wichtig.“
Geklärt werden müsse auch, wie Fehler aus der Vergangenheit bereinigt werden können, sagte Wellmann. Perlin ist kein Einzelfall: Mehrere Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg haben Widerspruch gegen Kreisumlage-Bescheide verschiedener Jahre eingelegt. Im vergangenen Jahr war es eine zweistellige Zahl, wie es aus der Kreisverwaltung hieß. Die Widersprüche ruhen bis zum Ende des Verfahrens. Wellmann bedauerte, dass sich das OVG nicht zu der Frage äußerte, wie viel Geld einer Gemeinde für freiwillige Aufgaben bleiben muss.
Der Chef des Landkreistages, Matthias Köpp, erklärte, das Urteil müsse genau ausgewertet werden. Er wies darauf hin, dass die Gemeinden im Nordosten seit einigen Jahren für die Festlegung der Kreisumlage angehört würden. Den Anstoß hätten OVG-Urteile aus anderen Bundesländern gegeben.
M. Rathke