Die Beschwerde wurde durch einen Rechtsanwalt Erdogans im Namen des türkischen Staatschefs erhoben und ging bereits am Sonntag bei der Staatsanwaltschaft Mainz und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ein, berichtete die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller.
Die entsprechenden Akten werden demnach nun der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz zugeleitet, die über die Beschwerde zu entscheiden hat.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte ihre Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts in der vergangenen Woche eingestellt.
Der Satiriker hatte Ende März in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ ein umstrittenes Schmähgedicht auf Erdogan verlesen. Die Mainzer Ermittler kamen letztlich zu dem Schluss, dass er damit den türkischen Staatspräsidenten strafrechtlich nicht beleidigt hatte.
Von afp/dpa/RND