Mehr als vier Jahre nach dem Tod von acht Menschen bei einer Massenkarambolage im Sandsturm hat das Amtsgericht Rostock am Mittwoch Vormittag ein Urteil gesprochen. Die Richter sprachen die Angeklagte schuldig, verhängten aber keine Haftstrafe. Das Gericht verwarnte eine 54-jährige Autofahrerin, eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Brandenburgerin am 8. April 2011 mit zu hoher Geschwindigkeit in den Sandsturm gefahren war und ein Auto gerammt hatte. Sie habe dadurch den Tod eines Ehepaars mitverursacht und sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Das Gericht schloss sich den Gutachtern an, dass die riesige Wolke aus mindestens 650 Metern Entfernung vor der Unfallstelle zu sehen war. Die Autofahrerin hätte entsprechend reagieren müssen.
An dem Unfall waren mehr als 80 Fahrzeuge beteiligt, insgesamt kamen acht Menschen ums Leben. Die Angeklagte war mit fünf Freundinnen in einem Transporter zu einem Wochenendausflug nach Warnemünde unterwegs, als der Unfall geschah.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine neunmonatige Haftstrafe auf Bewährung für die Angeklagte gefordert und damit der Höhe des Strafbefehls entsprochen, gegen den die Autofahrerin Widerruf eingelegt hatte. Ihr Verteidiger plädierte auf Freispruch.
OZ