Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet heute sein Urteil zur Haftung von Suchmaschinenbetreibern für Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht.
Im vorliegenden Fall geht es darum, ob Google Links auf Webseiten sperren muss, auf denen die Kläger aus ihrer Sicht diffamiert und bloßgestellt werden. Geklagt hatte ein Ehepaar, Inhaber einer Firma für IT-Dienste. Die beiden hatten dabei geholfen, ein Internetforum aufzusetzen.
Im Verlauf dort entstehender Diskussionen wurden die Kläger online persönlich für manche Äußerungen und Kommentare verantwortlich gemacht und beschimpft. Sie wollen nun erreichen, dass bestimmte Behauptungen und Beleidigungen im Internet nicht mehr zu finden sind.
Die Vorinstanz war der Ansicht, dass ein Suchmaschinen-Betreiber nur dann zur Sperrung von Links verpflichtet werden kann, wenn die behauptete Rechtsverletzung offensichtlich erkennbar ist. Der BGH hatte dazu bereits im vergangenen November verhandelt.
(Az. VI ZR 489/16)
dpa