Die Arbeitsagentur Greifswald untersucht derzeit in etwa 200 Fällen, ob Firmen gegen die Mindestlohn-Regelung verstoßen. Darüber informierte Agenturchef Heiko Miraß am Montag auf OZ-Anfrage. „Aber nicht überall bestätigt sich der Verdacht“, betonte er im gleichen Atemzug.
Hintergrund ist, dass einige Arbeitnehmer neben ihrem Lohn auch Geld vom Amt erhalten, um aufzustocken. Allerdings gilt in den meisten Bereichen bereits der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro, den die Arbeitgeber zahlen müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach und der Arbeitnehmer muss aufstocken, zahlt die Arbeitsagentur Geld, das sie eigentlich nicht ausgeben müsste. „Die Frage ist, wie groß die Differenz ist zwischen dem, was dem Arbeitnehmer zusteht und dem, was er vom Chef tatsächlich bekommen hat“, führte Miraß aus. Die Ermittlungsergebnisse werden an den Zoll weitergegeben. Bisher gebe es 15 Fälle, denen die Arbeitsagentur weiter nachgehen wird.
Reik Anton