Als Teil der Corona-Maßnahmen ist es verboten, aus nicht beruflichen Gründen zu reisen. Das gilt auch für Personen mit Nebenwohnsitz in Vorpommern-Greifswald, bestätigte nun das Verwaltungsgericht Greifswald. Vorausgegangen war der Antrag eines Berliners, seine Wohnung auf Usedom nutzen zu dürfen.