FAQ

200 Euro Energiepreispauschale für Studenten: Antworten auf die wichtigsten Fragen

Studierende können ab sofort 200 Euro Energiepreispauschale beantragen. (Symbolfoto)

Studierende können ab sofort 200 Euro Energiepreispauschale beantragen. (Symbolfoto)

Rostock. Die 200 Euro Energiepreispauschale sollte „noch im Winter“ beantragt werden können, hatte das Bundesbildungsministerium versprochen: Fünf Tage vor Frühlingsbeginn ist die Antragsplattform in der Nacht zum Mittwoch freigeschaltet worden. Jedoch: Das Geld gibt es nur, wenn man zuvor einige Hürden meistert. Hier Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Wer bekommt die Energiepreispauschale?

Bundesweit haben rund 3,5 Millionen Menschen Anspruch auf die Energiepreispauschale – Studenten sowie Schüler aus Fach- und Berufsfachschulen. Wohnsitz und Ausbildungsstätte müssen in Deutschland sein.

Was gilt, wenn ich für ein Auslandssemester oder ein Praktikum nicht in Deutschland bin?

Sollte man sich kurzfristig in einem anderen Land aufhalten, stehen einem die 200 Euro trotzdem zu. Wichtig: Die Studierenden müssen zum Stichtag 1. Dezember 2022 immatrikuliert gewesen sein. Dasselbe gilt für (Berufs-)Fachschüler, die zum 1. Dezember 2022 an der jeweiligen Ausbildungsstätte angemeldet gewesen sein müssen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Wie viele Personen sind in MV berechtigt?

Bis zu 48 000 junge Menschen können in MV die Energiepreispauschale beantragen – 38 300 Studierende und 9700 (Berufs-)Fachschüler.

Wo kann der Antrag für die die Energiepreispauschale gestellt werden?

Über die Onlineplattform einmalzahlung200.de kann ab sofort der Antrag gestellt werden. Für die Antragstellung wird ein sogenanntes BundID-Konto benötigt. Dieses muss entweder mit einem Personalausweis mit Onlinefunktion (eID) oder einem Elster-Zertifikat eingerichtet werden.

Für die Anmeldung per Personalausweis wird eine App benötigt, mit der man die Ausweisdokumente auslesen lassen kann, zum Beispiel „AusweisApp2“.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Lesen Sie auch

OZ-Tipp: Alternativ klappt die Anmeldung auch per Zugangscode mit PIN – die sollten ab 14. März von der Hochschule oder Ausbildungsstätte bereitgestellt worden sein. Damit lässt sich das Antragsformular auf der Website aufrufen.

Wie schnell geht die Auszahlung?

„Sobald der Antrag auf der bundesweiten zentralen Plattform gestellt ist, sollen Bearbeitung und Auszahlung automatisiert erfolgen“, erklärt MVs Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD). Wird der Antrag bewilligt, kommt eine Bestätigung per E-Mail. Das Geld wird dann auf die angegebene Kontonummer überwiesen. Es wird weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet.

Warum muss man überhaupt einen Antrag stellen?

Angesichts der bundesweit rund 3,5 Millionen Antragsberechtigten an mehr als 4000 Ausbildungsstätten handele es sich um ein Massenverfahren, „welches nur durch die Einrichtung vollständig digitaler Entscheidungswege angemessen bewältigt werden kann“, erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Mehr aus Beruf & Bildung regional

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken