Richtig kündigen: So gelingt ein stilvoller Abgang
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Es gibt immer wieder gute Gründe, den Job zu kündigen. Doch auf den letzten Metern ist Stil gefragt.
© Quelle: Christin Klose/dpa-tmn
Hannover. Wer seinen Job kündigen möchte, ist häufig unsicher, wie er oder sie das möglichst problemlos lösen kann. Doch der Abgang sollte nicht unterschätzt werden: Denn der erste Eindruck zählt, der letzte bleibt. In der Psychologie spricht man vom Rezenzeffekt: Informationen, die vom Gehirn zuletzt erfasst wurden, bleiben stärker im Gedächtnis.
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„Man sollte immer versuchen, sich im Guten zu trennen, damit der Weg zurück nicht verbaut wird“, sagt daher auch Oliver Heun-Lechner, Gründer des Beratungsunternehmens Outplacement.house.
Der Wirtschaftspsychologe weiß, worauf es beim stilvollen Abschied ankommt:
1. Mit den direkten Vorgesetzten sprechen
Auch, wenn das Verhältnis gestört sein sollte, so rät Heun-Lechner, zuerst den direkten Vorgesetzten von der Kündigung in Kenntnis zu setzen. Sie sollten sich nicht übergangen fühlen – schließlich haben sie einen wesentlichen Einfluß darauf, was im Arbeitszeugnis stehen wird. „Da darf man keine Stufe auslassen“, empfiehlt der Wirtschaftspsychologe.
Die Kündigung sollte also erst in der Personalabteilung eingereicht werden, wenn der Chef oder die Chefin informiert sind. Und danach sollten es alle erfahren, die davon betroffen sind: Kundinnen und Kunden sowie die Teams, mit denen gemeinsame Projekten laufen.
2. Zurückhaltung üben
Zum guten Stil gehört, fair zu bleiben. Wer eine spannende Herausforderung in einem neuen Unternehmen in Aussicht hat, sollte mit seiner Freude nicht für Missstimmung im Kollegenkreis sorgen. „Am besten man vermeidet alles, was beide Seiten im Bösen trennen würde“, sagt Heun-Lechner. Auch über den Vorgesetzte herzuziehen, sollte demnach auf den letzten Metern ein Tabu bleiben.
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„Es macht keinen Sinn mehr, 40 Stunden pro Woche zu arbeiten“
Die Berufswelt ist kaputt, wir alle leiden an einem kollektiven Burnout – das ist die ernüchternde Diagnose der Arbeitsmarktexpertin Sara Weber. Sie selbst zog Konsequenzen und kündigte 2021 ihren Job. Was sich ändern muss, damit die Arbeit wieder zum Leben der Menschen passt, erklärt Weber im RND-Interview.
3. Leistung zeigen
Nach der Kündigung ist die Motivation nun gleich null? Man sollte trotzdem gute Leistung zeigen – und damit den guten letzten Eindruck zementieren. „Man sieht sich im Leben immer zweimal – das gilt auch fürs Berufsleben“, weiß Heun-Lechner aus Erfahrung. Auch der Versuchung, sich für die verbleibende Zeit krankzumelden, sollte man widerstehen.
4. Übergabe regeln
Stattdessen sollte man sich zeitig genug auf die Übergabe fokussieren. „Dazu gehört, die Nachfolgerin beziehungsweise den Nachfolger in Projekte einzuarbeiten sowie über Kunden und deren Besonderheiten aufzuklären“, sagt Heun-Lechner. „Wichtig sind auch die Passwörter und Zugangsdaten.“ Über den Stand der Übergabe sollte man die Vorgesetzten abschließend informieren.
5. Arbeitsplatz aufräumen
Zum stilvollen Abschied gehört auch, dass man seinen Schreibtisch aufräumt und keinen Müll hinterlässt. „Selbstverständlich sollte auch sein, alles zurückzugeben, was dem Unternehmen gehört, also Schlüssel, Firmenhandy, Unterlagen und Akten.“
„Zum guten Ton zählt auch, wenn man am Ende im kleinen Kreis noch einen Ausstand gibt“, so Heun-Lechner, vorausgesetzt, das Betriebsklima ist nicht völlig vergiftet.
Auch rechtlich muss bei einer Kündigung einiges beachtet werden. Tjark Menssen vom DGB Rechtsschutz erklärt, worauf es ankommt.
1. Kündigung richtig formulieren
„Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, das bedeutet auch, dass sie unterschrieben sein muss. Die Unterschrift muss zudem von jemandem stammen, der zur Kündigung berechtigt ist“, sagt Menssen. „Anderenfalls muss eine entsprechende Vollmacht beigefügt werden.“
Auch sollte das Ende des Arbeitsverhältnisses angegeben werden, etwa ob ordentlich oder außerordentlich – also fristlos gekündigt wird. „Fehlt das Beendigungsdatum, wird die die Kündigung dadurch aber nicht unwirksam. Sie führt automatisch zur Vertragsbeendigung unter Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist.“
Gründe müssen im Kündigungsschreiben nicht angeführt werden.
2. Fristen einhalten
„Damit die Kündigung rechtskräftig ist, muss sie fristgerecht beim Arbeitgeber eingehen“, sagt der Jurist. „Die Mindestkündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt. In der Regel sind sie aber in jedem Arbeitsvertrag noch mal erwähnt und sei es nur mit einem Hinweis auf das Gesetz.“
Menssen: „Für Gewerkschaftsmitglieder gelten die Tarifverträge, wenn der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist oder der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.“
3. Sicher zustellen
„Wichtig ist, dass die Kündigung den Arbeitgeber erreicht. Hilfreich ist deshalb eine Empfangsbestätigung“, erklärt der DGB-Rechtsschutz-Sprecher. Ausreichend sei aber auch ein Nachweis für den Einwurf in den Firmenbriefkasten – zum Beispiel durch Zeugen.
4. Arbeitszeugnis anfordern
„Jeder Beschäftigte hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis“, stellt Menssen klar. „Allerdings bestätigt das einfache Zeugnis nur die Beschäftigungszeit. Wer auch Führung und Leistung bewertet haben möchte, muss ausdrücklich um ein qualifiziertes Zeugnis bitten.“
Der Jurist rät: „Um ein Zwischenzeugnis sollte man auch immer bitten, wenn man selber die Stelle im Unternehmen wechselt oder der beziehungsgweise die Vorgesetzte sich ändert.“
5. Rechtzeitig arbeitslos melden
„Arbeitslos muss man sich nur melden, wenn man die Leistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen will“, sagt Menssen. Wer eine neue Stelle in Aussicht habe, sei davon nicht betroffen.
„Allerdings kann bei einem Jobwechsel einiges schiefgehen – zum Beispiel wenn es zu Verzögerungen kommt oder der neue Arbeitgeber einen Rückzieher macht“, gibt er zu Bedenken. „Deshalb macht man nichts verkehrt, wenn man vorsorglich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit meldet.“