Wer in NRW ab Montag Bus oder Bahn fahren, Supermärkte, Arztpraxen oder Gottesdienste aufsuchen will, der muss eine Spezialmaske tragen. Dann sind an diesen Orten nur noch OP-, FFP2- oder KN95-Masken erlaubt. Auch einigte sich die Landesregierung darauf, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit abzuschaffen.