Abtreibung übers Internet: Wie hilfreich ist Telemedizin für ungewollt Schwangere?
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Ein positiver Schwangerschaftstest ist nicht immer ein Grund zur Freude.
© Quelle: Mascha Brichta/dpa-tmn/dpa
Berlin. Wer schwanger ist und das nicht sein möchte, muss in Deutschland das Kind nicht bekommen. Aber mancherorts fehlen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Betroffene fahren dann weit für die Abtreibung, oft sind dafür mehrere Besuche in der Praxis nötig. Das bedeutet mehr Stress, längere Fehlzeiten auf der Arbeit und eine Betreuung für die Kinder organisieren zu müssen.
Lockdowns und Schulschließungen während der Pandemie erschwerten die Situation noch. Anfang des Jahres 2021 starteten Ärztinnen deshalb „Schwangerschaftsabbruch zuhause“ in Berlin, das erste telemedizinische Projekt dieser Art hierzulande. Ist das ein Modell, das auch nach der Pandemie wichtig und richtig für viele ungewollt Schwangere sein könnte?
Fragen und Antworten rund um den telemedizinischen Schwangerschaftsabbruch.
Was ist ein telemedizinischer Schwangerschaftsabbruch und wie läuft er ab?
Bei der telemedizinischen Abtreibung, wie sie „Schwangerschaftsabbruch zuhause“ anbietet, kommen immer Medikamente zum Einsatz. Bei dem Berliner Projekt wird zunächst geklärt, ob die Voraussetzungen für einen medikamentösen Abbruch zu Hause gegeben sind. Danach folgt ein erstes Videogespräch, in dem Ärztin und Patientin alle Einzelheiten besprechen und Fragen klären.
Nun kümmert sich die Frau darum, ein aktuelles Ultraschallbild erstellen zu lassen, ihre Blutgruppe bestimmen zu lassen und einen Beratungsschein zu erhalten. In Deutschland bleiben Abtreibungen nur straffrei, wenn die ungewollt Schwangere zuvor ein Gespräch mit einer Beratungsstelle geführt hat, etwa bei Pro Familia oder der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Liegen alle Dokumente vor, werden die Medikamente verschickt.
Bundestag streicht Paragraf 219a
Der Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen.
© Quelle: dpa
Während eines zweiten Videogesprächs nimmt die ungewollt Schwangere das erste Medikament ein. Es blockiert ein Hormon, das die Schwangerschaft aufrechterhält. Nach zwei Tagen schluckt sie das zweite Medikament im Beisein einer vertrauten Person. Dieses löst die Blutung beim Abbruch aus. Das Familienplanungszentrum ist in dieser Phase telefonisch erreichbar. Knapp zwei Wochen später treffen sich Ärztin und Patientin erneut via Video für eine Nachbesprechung.
Ist eine telemedizinische Abtreibung sicher und legal?
Wie sicher telemedizinische Schwangerschaftsabbrüche im Vergleich zu herkömmlichen sind, haben Forschende anhand von mehr als 52.000 Frauen in Großbritannien untersucht. Knapp 30.000 von ihnen haben telemedizinisch abgetrieben. Das Ergebnis: Die Behandlung klappte genauso gut und führte genauso selten zu schwerwiegenden Komplikationen wie der Abbruch vor Ort in der Praxis.
Doch in Deutschland hat es so eine Studie noch nicht gegeben, bemängelt der Berufsverband der Frauenärzte (BVF). „Ungeklärt ist beispielsweise die Definition ausschließender Risikofaktoren von Betroffenen für einen telemedizinischen Abbruch sowie auch eine Langzeitbeurteilung psychischer Auswirkungen“, teilt der Verband auf Nachfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) mit.
Laut eigenen Angaben hält das Projekt „Schwangerschaftsabbruch zuhause“ alle rechtlichen Vorgaben ein. Das deckt sich mit der „Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Darin ist nicht explizit zu lesen, dass Frauen die Medikamente, die zum Abbruch führen, in einer Praxis oder während ein Arzt oder eine Ärztin physisch anwesend sind, einnehmen müssen. Die Länder und der Bund beraten aktuell noch zu einer rechtssicheren Grundlage.
Illegal dagegen ist in Deutschland das Nutzen der Hilfe der kanadischen Organisation Women on web. Denn diese verschickt die Medikamente, ohne den Pflichtberatungsschein anzufordern. Die Pillen nimmt die Frau dann ohne ärztliche Beobachtung ein. Dennoch haben in den vergangenen zwei Jahren je rund 2000 Frauen aus Deutschland dort Anfragen gestellt, wie Women on Web der Apotheken-Umschau mitteilt.
Wieso bieten nicht alle Frauenärztinnen und Frauenärzte Abtreibungen an?
Ärztinnen und Ärzte dürfen das Durchführen von Schwangerschaftsabbrüchen verweigern. Das ist gesetzlich geregelt. „Vor dem Hintergrund des beruflichen Selbstbildes von Ärztinnen und Ärzten“ müsse es respektiert werden, wenn diese keine Abtreibungen durchführen wollen. Hier spielten auch die „individuellen ethischen Wertvorstellungen“ der Medizinerinnen und Mediziner eine Rolle, teilt der BVF mit.
Außerdem gebe es Probleme mit Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern. Manche hielten Mahnwachen vor Praxen und bedrängten Betroffene und Personal. „Es ist eine Herausforderung, sich in dem derzeitigen gesellschaftlichen Klima öffentlich dazu zu bekennen, diese medizinische Leistung anzubieten. Denn Ärztinnen und Ärzte müssen vor allem in der Peripherie mit Belagerungen und Belästigungen rechnen“, so der BVF.
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Jana Maeffert ist Gynäkologin und Mitinitiatorin des Berliner Projekts „Schwangerschaftsabbruch zuhause“.
© Quelle: privat
Jana Maeffert, eine der Ärztinnen des Projekts „Schwangerschaftsabbruch zuhause“, nennt noch weitere Gründe. Die medikamentöse Methode lernten Gynäkologinnen und Gynäkologen an der Klinik während ihrer Ausbildung nicht. Fortbildungen gebe es zu diesem Thema nur wenige.
Was zusätzlich abschreckend wirke, sei die Verankerung im Strafgesetzbuch. „Frauenärztinnen und Frauenärzte wissen: Wenn sie etwas falsch machen, hat das eine ganz andere Bedeutung“, sagt Maeffert. Damit sich die Situation in Deutschland für Betroffene, aber auch Fachleute, wirklich verbessert, sei es wichtig, dass Abtreibungen nicht mehr Teil des Strafgesetzbuches sind.
Außerdem sei das Prozedere für Medizinerinnen und Mediziner rund um den Schwangerschaftsabbruch deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. „In Bayern muss man eine Fortbildung gemacht haben. In Rheinland-Pfalz muss man ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. In Baden-Württemberg ist nichts dergleichen nötig“, nennt die Gynäkologin Beispiele.
Wie gut ist die Versorgungslage ungewollt Schwangerer in Deutschland generell?
Das Statistische Bundesamt erfasst, wie viele Kliniken und Praxen hierzulande Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Im Jahr 2003 gab es etwa 2050 solcher in der Statistik als „Meldestellen“ bezeichneten Institutionen. Im ersten Quartal diesen Jahres waren es 1089. Die Bundesärztekammer listet Medizinerinnen und Mediziner, die Abtreibungen vornehmen. Auf der Karte sieht man: In manchen Landstrichen, besonders in Süddeutschland, gibt es kaum welche. Der Eintrag in die Liste ist freiwillig, es wird also wahrscheinlich mehr Ärztinnen und Ärzte geben, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten.
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Paragraf 219a: „Ein Schaden, der nicht mehr rückgängig gemacht werden kann“
Wenn Ärzte und Ärztinnen auf ihren Seiten ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, machen sie sich bislang strafbar. Die Ärztin Kristina Hänel hat daher seit Jahren für die Abschaffung des Paragrafen 219a gekämpft. Im Interview erklärt Hänel, was es bedeutet, dass die Ampel den Paragrafen nun abschafft – und welche Folgen er bisher hatte.
Die weniger werdenden Meldestellen und die Liste der Bundesärztekammer sind Indizien dafür, dass es für manche ungewollt Schwangere schwierig sein kann, in der Nähe des Wohnorts abzutreiben. Aus den Bundesländern gibt es gelegentlich Meldungen über regionale Versorgungsdefizite, bestätigt der BVF. Eine „angemessene Beurteilung der Situation“ sei dem Verband aber nicht möglich, da systematisch erhobene Informationen fehlten.
Können telemedizinische Angebote helfen, die Versorgungslücke zu schließen?
Eher nicht. Es seien bezüglich des telemedizinischen Schwangerschaftsabbruchs noch „wesentliche medizinische und rechtliche Fragestellungen von verantwortlichen Institutionen“ sowie Sicherheitsaspekte zu klären, teilt der BVF mit. Deshalb findet der Verband es sinnvoller, vorhandene Möglichkeiten zu stärken – also Abbrüche in Praxen und Kliniken.
„Nein, auf keinen Fall. Das ist auch nicht gewollt“, sagt Gynäkologin Jana Maeffert auf die Frage. „Viele Frauen wollen gar keine Telemedizin. Sie wünschen sich, dass ihre Gynäkologin oder ihr Gynäkologe vor Ort ihnen hilft.“ Ein telemedizinischer Schwangerschaftsabbruch sei für manche aber immer noch die bessere Option, als 100 Kilometer zu einer Klinik zu fahren. Sie sparen sich nicht nur Fahrzeit, sondern erleben die Blutung während des Abbruchs in einer vertrauten Umgebung statt in einer fremden Praxis.
Das Projekt „Schwangerschaftsabbruch zuhause“ habe seit Gründung rund 250 Frauen begleitet. Das Bundesamt für Statistik verzeichnet für das vergangene Jahr 94.596 Abtreibungen. Mails beantworten, Medikamente verschicken, Notfallhotline bereithalten: Für die beteiligten Ärztinnen und medizinischen Fachangestellten sei der Aufwand im Vergleich zu herkömmlich durchgeführten Abbrüchen viel größer. „Unsere Motivation ist zu zeigen, dass telemedizinische Abbrüche auch in Deutschland gut funktionieren können. Aber langsam geht uns die Puste aus“, sagt Maeffert. Das Projekt brauche personelle und damit finanzielle Unterstützung.
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