E-Paper

Rückerstattung von Konzerttickets: Kunden sauer auf Eventim

Eventim im Kreuzfeuer: Der Ticketverkäufer hängt mit der Rückerstattung von Konzerttickets deutlich hinterher - das bringt die Kunden auf die Palme.

Eventim im Kreuzfeuer: Der Ticketverkäufer hängt mit der Rückerstattung von Konzerttickets deutlich hinterher - das bringt die Kunden auf die Palme.

Düsseldorf. Wegen der Corona-Krise sind in den vergangenen Monaten nahezu alle Großveranstaltungen in Deutschland ausgefallen. Marktführer im Bereich Ticketverkauf ist die CTS Eventim. Das Unternehmen fungiert als Vermittler zwischen dem Veranstalter und dem Veranstaltungsbesucher. In sozialen Medien machen nun einige Nutzer ihrem Ärger über den Ticketvermittler Luft. Der Vorwurf der User: Eventim erstatte trotz der Absagen nicht die vollen Kosten der Tickets, sondern behalte einen Teil des Geldes ein.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

So berichtet eine Twitter-Nutzerin, dass sie Konzertkarten im Wert von knapp 400 Euro gekauft habe – nach der Absage habe sie lediglich 215,04 Euro zurückbekommen. Andere Eventim-Kunden berichten Ähnliches.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Doch wie ist das überhaupt rechtlich geregelt? Seit dem 15. Mai macht ein neues Gesetz es dem Ticketvermittler möglich, Kunden mit Gutscheinen statt Geld für abgesagte Veranstaltungen zu entschädigen. Letztlich entscheide nicht Eventim, sondern der Veranstalter von Konzerten und Co., “wie es im Falle einer abgesagten oder verschobenen Veranstaltung weitergeht und ob jetzt Veranstaltergutscheine zum Einsatz kommen oder ob andere Formen der Rückabwicklung eingesetzt werden”, heißt es auf der Homepage von Eventim. Für die Gutscheinlösung sei er der Bundesregierung sehr dankbar, hatte Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg zuletzt dem Magazin “Capital” gesagt. “Die meisten Veranstalter wären nicht in der Lage gewesen, die Eintrittsgelder zurückzuzahlen.”

Verbraucherzentrale klagt gegen Eventim

Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale stellt gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) klar, dass sich der Rückerstattungsanspruch – auch in Form eines Gutscheins – gegen den Veranstalter als Anbieter richtet. Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz besagt demnach, dass der gesamte Eintrittspreis inklusive Vorverkaufsgebühren zu erstatten sei. Jedoch gebe es dabei eine Grauzone, in die genau die einbehaltenen Kosten, über die sich nun viele bei Eventim beschweren, fallen könnten: “Was genau als Vorverkaufsgebühren zu definieren ist, darüber lässt sich das Gesetz leider nicht aus. Häufig sind neben dem eigentlichen Ticketpreis auf der Rechnung weitere Kosten ausgewiesen, zum Beispiel für Verpackung und Versand. Da die Tickets ja auch verpackt und versendet worden sind, sind diese Kosten nach unserer Ansicht nicht zu erstatten”, so Husemann. Das erklärt allerdings nicht die Fälle, in denen Summen nicht erstattet worden sein sollen, die deutlich über den Porto- und Verpackungspreisen lagen.

Da sich immer mehr Kunden beschwert haben, dass Eventim weder Geld erstattet noch Gutscheine ausgestellt hat, hat die Verbraucherzentrale NRW eine Sammelklage eingereicht. Husemann zum RND: “Eventim hat sich in der Corona-Krise stets darauf berufen, dass Tickets ihre Gültigkeit behalten. Dies ist nach unserer Ansicht nicht zulässig, weder nach der alten Rechtslage noch nach der jetzt geltenden Rechtslage mit der Gutscheinlösung. Deswegen haben wir Eventim zunächst abgemahnt und dann vor dem LG München I auf Unterlassen verklagt”, sagt Husemann. Es gebe aber noch keinen Termin für das Verfahren. Und: “Dieses Verfahren klärt keine individuellen Rückzahlungsansprüche.”

Eventim hat auf eine Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland vom Mittwoch bislang nicht reagiert.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

RND/nis

Mehr aus Kultur

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken