Streit in Wismar beendet: Privatleute dürfen zwei Blumenkübel aufstellen
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Passt: Zwei Blumenkübel dürfen künftig vor Privathäusern stehen. Ab Hauskante dürfen sie nicht mehr als 50 Zentimeter in den Straßenraum hineinragen.
© Quelle: Heiko Hoffmann
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