Am 4. März dürfen Discotheken und Clubs in Mecklenburg-Vorpommern wieder öffnen. Mit dabei ist der Sharks Club in Bad Doberan. Was Club-Betreiber David Wickborn vorhat und welche Corona-Regeln nach derzeitigem Stand für Tanzende gelten.
Bad Doberan.Die Barhocker sind noch auf dem Tresen, doch die Eismaschine im Sharks Club Bad Doberan läuft bereits. Am 4. März sollen sich hier wieder die Türen für Tanzbegeisterte öffnen – wenn diese genesen oder geimpft sind. So sieht es ein Beschluss von Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Regierungschef vom 16. Februar vor.
„Diskotheken und Clubs (‚Tanzlustbarkeiten‘) werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G plus) geöffnet“, heißt es in der Beschlussfassung. Mehr Informationen hat Sharks-Betreiber David Wickborn bisher nicht. Nur die Anrufe und Nachrichten auf seinem Handy haben seit der Bekanntgabe zugenommen. „Wir haben die Information, dass wir öffnen dürfen, aber schriftlich gibt es noch nichts.“