Rostocker Landgericht

Prozess im Reriker Bankraub: Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Haft

Zweiter Verhandlungstag am Landgericht Rostock: Weil ein 46-Jähriger eine Bank in Rerik ausrauben wollte und Bankangestellte mit einem Messer bedroht haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft nun eine mehrjährige Haftstrafe. Die Verteidigung bat hingegen um ein milderes Urteil.

Zweiter Verhandlungstag am Landgericht Rostock: Weil ein 46-Jähriger eine Bank in Rerik ausrauben wollte und Bankangestellte mit einem Messer bedroht haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft nun eine mehrjährige Haftstrafe. Die Verteidigung bat hingegen um ein milderes Urteil.

Rostock. Ein 46-jähriger Mann soll wegen eines Banküberfalls in Rerik nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für sechs Jahre hinter Gitter. Es liege eine besonders schwere räuberische Erpressung vor und der Angeklagte sei voll schuldfähig, sagte die Staatsanwältin am Mittwoch in ihrem Plädoyer vor dem Rostocker Landgericht.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die von ihm mit einem Messer mit einer Klingenlänge von zehn Zentimetern bedrohte Bankangestellte sei auch nach sechs Monaten noch deutlich von der Tat gezeichnet und in Traumatherapie. Ein ebenfalls bedrohter Kollege habe damals um Leib und Leben gefürchtet und sei ebenfalls in psychologischer Behandlung.

Überfall auf Bank in Rerik einen Tag nach Gefängnisentlassung

Der aus der Nähe von Wismar stammende Mann hatte laut Anklage den Überfall im August 2022 nur einen Tag nach seiner Entlassung aus einem Gefängnis begangen. Er bedrohte die Angestellte mit einem Messer und Schlägen, obwohl diese keinen Zugriff auf Bargeld hatte.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Lesen Sie auch

Der Kollege der Frau gab dem Mann letztlich 120 Euro aus eigener Tasche, womit der Täter floh. „Wenn Du die Polizei rufst, komme ich wieder und stech’ Dich ab“, soll der Mann noch gesagt haben. Der Überfall dauerte etwa zwei Minuten. Die Polizei fasste den Mann nur wenig später.

Verteidiger: Angeklagter aus Wismar sei psychisch erkrankt

Der Verteidiger bat das Gericht, Milderungsgründe zu berücksichtigen. Sein Mandant sei obdachlos, durch jahrzehntelangen Alkoholkonsum geprägt und psychisch erkrankt. Er habe aber durch sein weitgehendes Geständnis zur Beschleunigung des Verfahrens beigetragen. Auf eine konkrete Strafforderung verzichte der Verteidiger.

Das Urteil soll am 28. Februar um 12 Uhr verkündet werden.

OZ

Mehr aus Bad Doberan

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken