Der Landkreis Rostock schafft es nicht mehr, alle mit dem Coronavirus infizierten Menschen über das Ende ihre Quarantäne persönlich zu informieren. Er nimmt die Bürger mit einer Änderung der Allgemeinverfügung jetzt selbst in die Pflicht.
Güstrow. Das Gesundheitsamtes des Landkreises Rostock informiert nicht mehr persönlich über das Ende einer Quarantäne. Das betrifft die Menschen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben und in häuslicher Isolation leben. Wie der Landkreis informiert, wurde die Allgemeinverfügung, die die Mitwirkungspflichten von corona-positiv getesteten Menschen umfasst, geändert.
Für die Beendigung der Quarantäne müssen fortan folgende Regelungen erfüllt sein: Bei einem asymptomatischen Verlauf endet die Quarantäne mit Ablauf des 14. Tages. Dem Gesundheitsamt des Landkreises Rostock muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Das Testergebnis kann frühestens am 13. Tag nach dem Erstnachweis des Erregers eingereicht werden.