Berichte über Rostocker Rapper Marteria: Gericht entscheidet gegen die „Bild“-Zeitung
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/XGTERJTFL5C6XIWZ7UBSEXIQ7E.jpg)
Der Anwalt des Rostocker Rappers Marteria hat eine einstweilige Verfügung gegen die Bild-Zeitung erwirkt.
© Quelle: Bernd Wüstneck
Berlin/Rostock. Die Anwaltskanzlei des Rostocker Rappers Marteria hat gegen die „Bild“-Zeitung eine einstweilige Verfügung erwirkt. Wie es in einer Mitteilung des Berliner Rechtsanwaltes Prof. Dr. Christian Schertz heißt, habe das Landgericht Berlin der Boulevardzeitung mit Beschluss vom 16. Mai untersagt, über angebliche Vorwürfe einer „konkreten Tätlichkeit“ seitens Marterias zu berichten.
In den Berichten ging es um einen angeblichen Vorfall zwischen Marteria und seiner Freundin in den USA, nach dem der Musiker zwischenzeitlich von der Polizei festgenommen worden war.
Landgericht entscheidet gegen „Bild“
„Anders als fälschlich im Rahmen verschiedener Berichte behauptet, beruhten diese Vorwürfe auch gerade nicht auf Angaben der Lebensgefährtin unseres Mandanten. Die Lebensgefährtin unseres Mandanten hat diesen zu keinem Zeitpunkt beschuldigt“, heißt es in der Mitteilung des Rechtsanwaltes weiter.
Lesen Sie auch
- Kontroverse um Marteria-Konzert in Chemnitz: Rostocker Rapper findet neue Location
- Rostocker Rapper Marteria kann aufatmen: Verfahren in den USA eingestellt
„Sämtliche der angeblich in einer US-amerikanischen Ermittlungsakte befindlichen Vorwürfe haben sich nicht einmal im Ansatz bestätigt und waren schlicht falsch. Das Verfahren in den USA wurde darum bekanntlich auch vollumfänglich eingestellt“, so der Anwalt.
OZ