Urteil wegen Volksverhetzung: „An die Wand“ kostet 900 Euro
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Richter (r.) und Staatsanwalt kurz vor Prozessbeginn. Der Angeklagte setzte sich zunächst ins Publikum.
© Quelle: André Wornowski
Rostock. Ein 64-Jähriger ist am Dienstag vom Amtsgericht Rostock wegen Volksverhetzung im Internet zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte aus Mönchhagen (Landkreis Rostock) hatte auf Facebook einen Artikel über einen ausländischen Straftäter mit den Worten kommentiert: „Bevor die noch weiter Steuergelder verschlingen... an die Wand...“
Für das Gericht hat der Angeklagte damit „zu einer Willkürmaßnahme gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe aufgerufen“, wie der Richter sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann in Berufung gehen oder Revision einlegen.
Der 64-Jährige gestand, dass der zitierte Eintrag im sozialen Netzwerk Facebook von ihm stammt. Er habe damit aber nicht zur Gewalt aufrufen wollen. „Ich meinte damit: An die Wand stellen, kontrollieren und abschieben“, sagte der selbstständige Verkäufer vor Gericht.
Laut Gericht spiele es jedoch keine Rolle, wie die Aussage gemeint war. Entscheidet sei, wie die Worte „an die Wand“ verstanden werden. Da der Mann nicht vorbestraft ist, sei eine Geldstrafe angemessen. Nach Strafgesetzbuch wäre auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich gewesen.
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Wornowski André