In einem Hausgeflügelbestand in Dersekow ist der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt worden. Darüber informierte der Landkreis Vorpommern-Greifswald am Dienstag. Schutz- und Überwachungszonen wurden eingerichtet. Wo diese jetzt gelten.
Dersekow. In einem Hausgeflügelbestand in Dersekow ist der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 festgestellt worden. Darüber informierte der Landkreis Vorpommern-Greifswald am Dienstag. Es sei eine entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen worden. Um den Ausbruchsbestand werde eine Schutzzone (Sperrbezirk) von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) von mindesten zehn Kilometern festgelegt.
Für die Schutzzone wird unter anderem angeordnet, dass Tierhalter das Geflügel (außer Tauben) in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung (Wildvogel sichere Voliere) zu halten haben. Für die Überwachungszone gilt beispielsweise, dass Tierhalter sicherzustellen haben, dass ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand sicher unterbunden wird. Das Geflügel darf keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben. Hofteiche seien auszuzäunen. Sollte das nicht gewährleistet werden können, sind die Tiere (außer Tauben) in einem geschlossenen Stall oder unter einer Schutzvorrichtung (Voliere) zu halten.