Zweimal schon hat die Bürgerschaft der Hansestadt die Enteignung der Baderstraße 2 beschlossen, seither sind Jahre vergangen. Nun jedoch soll das Verfahren konsequent durchgezogen werden. Der Eigentümer indes fühlt sich unfair behandelt. Bei dem denkmalgeschützten Gebäude handelt es sich um das Geburtshaus der Barockdichterin Sibylla Schwarz.
Greifswald.Das Giebelhaus Baderstraße 2 ist mit seinem mittelalterlichen Charme ein Blickfang, aber gleichzeitig in einem erbärmlichen, daher verstörend wirkenden Zustand. Nur einen Katzensprung vom Rathaus entfernt, prägt es das Stadtbild in besonderer Weise. Doch sämtliche Bemühungen, das seit Jahrzehnten leer stehende Denkmal zu neuem Leben zu erwecken, scheiterten bislang. Verhandlungen zwischen der Stadt und dem Eigentümer Cornelius Siller blieben ohne sichtbaren Erfolg. Deshalb hat die Greifswalder Bürgerschaft im Juni mehrheitlich entschieden, das ursprünglich bereits zweimal beschlossene Enteignungsverfahren für die Baderstraße 2 wieder aufzunehmen und konsequent durchzuziehen.
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