Zweimal schon hat die Bürgerschaft der Hansestadt die Enteignung der Baderstraße 2 beschlossen, seither sind Jahre vergangen. Nun jedoch soll das Verfahren konsequent durchgezogen werden. Der Eigentümer indes fühlt sich unfair behandelt. Bei dem denkmalgeschützten Gebäude handelt es sich um das Geburtshaus der Barockdichterin Sibylla Schwarz.
Greifswald.Das Giebelhaus Baderstraße 2 ist mit seinem mittelalterlichen Charme ein Blickfang, aber gleichzeitig in einem erbärmlichen, daher verstörend wirkenden Zustand. Nur einen Katzensprung vom Rathaus entfernt, prägt es das Stadtbild in besonderer Weise. Doch sämtliche Bemühungen, das seit Jahrzehnten leer stehende Denkmal zu neuem Leben zu erwecken, scheiterten bislang. Verhandlungen zwischen der Stadt und dem Eigentümer Cornelius Siller blieben ohne sichtbaren Erfolg. Deshalb hat die Greifswalder Bürgerschaft im Juni mehrheitlich entschieden, das ursprünglich bereits zweimal beschlossene Enteignungsverfahren für die Baderstraße 2 wieder aufzunehmen und konsequent durchzuziehen.
„Der Worte sind genug gewechselt. Man kann mit dem Mann nicht reden, er verweigert jede Zusammenarbeit“, begründete Andreas Kerath, Vorsitzender der SPD-Fraktion, den erneuten Vorstoß seiner Partei. Von anderen Fraktionen bekam sie Schützenhilfe. Denn bei der Baderstraße 2 handelt es sich aufgrund der Historie ihrer Besitzer um ein auch für die Stadt bedeutendes Bauwerk: Von 1540 bis 1665 war das Haus im Besitz der Familie Schwarz, aus der mehrere Ratsherren und ein Bürgermeister hervorgingen. Insbesondere aber ist es auch das Geburtshaus der Greifswalder Barockdichterin Sibylla Schwarz (1621-1638), deren 400. Geburtstag der Förderverein Sibylla Schwarz e.V. in diesem Jahr mit einem farbenfrohen Programm begeht.