Sie soll ab dem 15. März in Kraft treten und für alle Mitarbeiter in Pflegeheimen und Krankenhäusern gelten: die berufsbezogene Corona-Impfpflicht. Jetzt stellt der Sprecher des Kreises Vorpommern-Greifswald klar: Bei uns wird sie nicht durchgesetzt. Wie Achim Froitzheim seine Aussagen begründet.
Greifswald.Der Landkreis Vorpommern-Greifswald wird nach eigenen Angaben die für Mitte März geplante Impfpflicht für Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern nicht durchsetzen. Man stelle fest, „dass mit den ganzen anderen coronabedingten Maßnahmen, die wir schon seit zwei Jahren tragen, das Gesundheitsamt und auch große Teile der Verwaltung völlig ausgelastet sind“, sagte Landkreissprecher Achim Froitzheim am Dienstagagabend der Deutschen Presse-Agentur. „Die Kontrolle und Durchsetzung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht können wir deshalb nicht erfüllen.“ Zuvor hatte der „Nordkurier“ berichtet.
„Wenn jetzt noch Aufgaben oben draufgepackt werden, können wir die einfach nicht mehr leisten.“ Die entsprechende Impfpflicht mit Blick auf einen möglicherweise entstehenden Mangel an Pflegekräften zu bewerten, stehe dem Landkreis nicht zu. „Das muss auf Bundes- und Landesebene geklärt werden“, sagte Froitzheim. Nach Rückmeldungen aus Alten- und Pflegeheimen, die der Heimaufsicht des Landkreises unterliegen, gehe man davon aus, dass etwa 20 Prozent der Mitarbeiter noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind.