Bei der Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens nach der Wende seien Fehler gemacht worden, glauben die Einreicher einer Petition an den Bundestag. Der zuständige Ausschuss machte sich nun ein Bild auf Rügens Nachbarinsel. Sollten sich Vorwürfe bestätigen, müssten die Hansestadt Stralsund und die Gemeinde Ummanz erneut an einen Tisch.
Ummanz.Für Dani Neubeck und seine Mutter Eva war es der vorläufige Höhepunkt eines langen und kräftezehrenden Kampfes gegen vermeintliche Windmühlen. Jahrelang hat sich der gelernte Förster in Rechtsvorschriften und Aktenberge vertieft, sich in die Gemeindevertretung von Ummanz wählen lassen und Informationsveranstaltungen organisiert. Der 35-Jährige wollte nicht einsehen, dass der größte Teil seiner Heimatinsel nach der Wende an die Hansestadt Stralsund fiel. So nämlich hatte das „Bundesamt für offene Vermögensfragen“ nach der Wende verfügt. Seinerzeit hatte Stralsund auf zahlreiche Flächen auf Rügen Anspruch erhoben, weil sie sich als Rechtsnachfolger des ehemaligen Eigentümers, „Kloster zum Heiligen Geist“, sah.
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