Erleichterung für dreifach Geimpfte: Wer bereits seine Booster-Impfung gegen das Corona-Virus erhalten hat, ist ab Donnerstag in Mecklenburg-Vorpommern von der Testpflicht bei 2G plus befreit. Welche Voraussetzungen es dafür gibt und wie die neue Regel begründet wird.
Schwerin.Mecklenburg-Vorpommern befreit alle Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen das Corona-Virus erhalten haben, ab Donnerstag von der Testpflicht. Das teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Die Testpflicht entfalle 14 Tage nach der dritten Impfung, hieß es in der Mitteilung. Ausnahmen gelten für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime.
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich am Dienstagabend auf einen Wegfall der Testpflicht bei 2G-plus-Regelungen für Personen mit Corona-Booster-Impfung geeinigt. Diese Regelungen sollten spätestens nach zwei Monaten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, hieß es.