Demminer Messerstecher (33) zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt: „Es war Ihnen egal, ob der Mann stirbt“
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Im Justizzentrum in Neubrandenburg hat der Prozess um den Täter, der einen Mann lebensgefährlich verletzte, stattgefunden (Archivfoto).
© Quelle: Bernd Wüstneck/dpa
Neubrandenburg. Wegen einer lebensgefährlichen Messerattacke hat das Landgericht Neubrandenburg einen Mann aus Demmin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 33-Jährige wurde am Donnerstag wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. „Es war Ihnen egal, ob der Mann stirbt“, sagte Richterin Daniela Lieschke in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte die Attacke vom Juli 2022 gegen einen 48 Jahre alten Trinkkumpan vor Gericht gestanden. Er war danach noch mehrfach an dem Hilflosen vorbeigegangen, hatte ihm aber nicht geholfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Verurteilte hatte erklärt, dass er auf den 48-Jährigen eingestochen habe, weil dieser seine Mutter beleidigt haben soll. Ganz genau wisse er aber nicht mehr, was der Geschädigte damals gesagt hat. Der Vorfall, den auch ein Bekannter des Messerstechers als Zeuge vor Gericht beschrieben hatte, ereignete sich auf dem Weg zu einer Tankstelle in Demmin, wo die stadtbekannten Männer noch mehr Alkohol holen wollten.
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An jenem Tag soll der betrunkene und aus Polen stammende 48-Jährige immer wieder Deutsche sowie das Mutter des Opfers beleidigt haben. Das ging aus Handynachrichten der Beteiligten hervor, die vor Gericht abgespielt wurden. Der Geschädigte erlitt bei dem Angriff lebensbedrohliche Verletzungen am Oberkörper, überlebte dank Notoperation aber. Ein Rentner fand den blutüberströmten Mann am Morgen auf einer Wiese unweit der Straße und holte die Retter. Dieser blieb mehr als drei Monate in der Klinik.
Verurteilter versenkte Messer in Fluss Tollense
Der Verurteilte war zwei Tage nach der Tat festgenommen worden. Der Geschädigte trat vor Gericht als Nebenkläger auf, konnte sich aber nicht mehr an die Geschehnisse erinnern. Das Messer mit einer zehn Zentimeter langen Klinge wurde im Fluss Tollense unweit vom Tatort entfernt gefunden.
Mit dem Urteil folgte das Landgericht weitgehend der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Haft verlangt hatte. Der Verteidiger hatte für eine geringere Freiheitsstrafe plädiert. Der bereits einschlägig vorbestrafte Verurteilte wurde zugleich in eine Alkoholentzugsklinik eingewiesen.